AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Allgemeines

Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichem Sondervermögen. Verbraucher i.S. des § 13 BGB sind von der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Es erfolgt kein Verkauf an Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie uns bekannt sind, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

(3) Für die Annahme, den Umfang und die Ausführung der Lieferung sind ausschließlich die schriftlich bzw. per Email oder per Telefax getroffenen oder bestätigten Vereinbarungen maßgeblich. Telefonische oder mündliche Absprachen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Parteien.

(4) Sollte die Verkäuferin in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ihre Preise allgemein erhöhen, so ist der Käufer / die Käuferin nach einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, die Preiserhöhung beruht ausschließlich auf der Erhöhung von Frachttarifen.

(5) Da kein Verkauf an Verbraucher i.S. des § 13 BGB erfolgt, finden die Vorschriften der § 312e Abs.1 Satz 1 Nr.1-3 und Satz 2 BGB keine Anwendung.

§ 4 Leistungspflicht, Lieferfristen

(1) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht- oder Falschlieferung bzw. verspätete Lieferung von uns nicht zu vertreten ist und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen haben. Der Käufer/die Käuferin wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine von ihm/ihr erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich erstattet.

(2) Bei Eintritt von Hindernissen bei uns oder unseren Lieferanten, die auf höherer Gewalt beruhen, sind wir während der Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht entbunden. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Streiks und Aussperrungen bei unseren Vorlieferanten oder – sofern Streik bzw. Aussperrung rechtmäßig sind – bei uns, innere Unruhen, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen.

(3) Ist das Hindernis im Sinne von § 4 Abs.2 dieser Bestimmung dauernder Natur, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, das Hindernis war bereits bei Vertragsschluss erkennbar. In diesem Fall werden wir den Kunden entsprechend § 4 Abs.1 Satz 3 dieser Bestimmung unverzüglich informieren und eine erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

(4) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, Teillieferungen werden sofort berechnet.

(5) Kann die Verkäuferin die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat sie den Käufer / die Käuferin unverzüglich nach Zahlungseingang davon in Kenntnis zu setzen. Der Käufer / die Käuferin ist zum Rücktritt des Kaufvertrages berechtigt, wenn er / sie die Lieferung und Übereignung nach Ablauf einer Lieferfrist von 4 Wochen anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Bei einem Rücktritt vom Vertrag erstattet die Verkäuferin dem Käufer / der Käuferin einen bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung.

(6) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers / der Käuferin voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(7) Der Käufer / die Käuferin versichert, richtige und vollständige Adressdaten anzugeben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Angaben zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen, z.B. erneut anfallende Versandkosten, so hat der Käufer / die Käuferin diese zu tragen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund vor.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. eine Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat der Kunde der Verkäuferin ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer Pflicht nach § 5 Abs.3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.

(5) Fordern wir nach § 5 Abs.4 dieser Bestimmung die Ware heraus, ist der Kunde auf erstes Anfordern zur Herausgabe verpflichtet.

(6) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für diesen Fall tritt er der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch den Weiterverkauf gegen Dritte erwachsen. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zum Einzug der Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung berechtigt. Die Verkäuferin behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordentlich nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 6 Vergütung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Im Falle des Versendungskaufs trägt der Kunde die Versandkosten, wobei für die Berechnung das am Versandort ermittelte Gewicht maßgebend ist.

(3) Nach Erhalt der Rechnung ist der Kaufpreis ohne Abzüge sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird dieses nicht eingehalten, gerät der Kunde in Zahlungsverzug.

(4) Der Käufer/die Käuferin hat während des Verzugs die Geldschuld mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

(5) Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Gefahrübergang, Versendungskauf

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer/die Käuferin über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer/die Käuferin im Verzug der Annahme ist.

(3) Der Versand der Ware erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Kunden ab Auslieferungslager des Herstellers oder des Lieferanten der Verkäuferin oder der Verkäuferin in Direktzustellung an den Käufer / die Käuferin.

§ 8 Gewährleistung/ Rechte bei Mängeln der Kaufsache

(1) Die Präsentation der Artikel im Onlineshop der Verkäuferin, öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen der Verkäuferin oder des Herstellers stellen weder eine Beschaffenheitsangabe noch eine Zusicherung oder Garantie für die Beschaffenheit der Waren dar. Die Beschaffenheit der Ware ist ausschließlich der Produktbeschreibung, den Spezifikationen und der Kennzeichnung der Verkäuferin zu entnehmen.

(2) Der Käufer / die Käuferin muss seiner / ihrer Untersuchungs- und Rügeobliegenheit unverzüglich nachkommen und der Verkäuferin offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

(3) Zur Fristwahrung der Mängelanzeige nach § 8 Abs. 2 genügt die rechtzeitige Absendung dieser. Den Käufer / die Käuferin trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere das Vorliegen eines Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(4) Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer / die Käuferin.

(5) Die Verkäuferin leistet für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden indes kein Rücktrittsrecht zu.

(7) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu.

(8) Die Mängelansprüche des Käufers/die Käuferin verjähren innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung der Ware; ies gilt nicht für Mängel der in § 438 Abs.1 Nr.2 bzw. 634a Abs.1 Nr.2 BGB bezeichneten Art. Dies gilt ferner nicht, wenn der Verkäuferin Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, und schließlich auch nicht für Ansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Mängelrüge nach § 8 Abs.2 dieser Bestimmung bleibt unberührt.

(9) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Verkäuferin lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der odnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(10) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

(11) Medizinprodukte sind von einem Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 9 Schadensersatz

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers / der Käuferin, auch außervertraglicher Art gegen die Verkäuferin, ihren Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer Angestellten und anderer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Verpflichtung betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.

(2) Für Unmittelbare sowie im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet die Verkäuferin nur, wenn ein grobes Verschulden ihrerseits, ihrer Angestellten oder anderer Erfüllungsgehilfen vorliegt.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie z.B. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin – gleich aus welchem Rechtsgrund vorbehaltlich der Regelung in Abs.3 dieser Bestimmung – auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

(2) Die Verkäuferin haftet gleich aus welchem Rechtsgrund vorbehaltlich der Regelung in § 9 Abs.3 dieser Bestimmung – bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(3) Die Haftungsbeschränkungen in § 9 Abs.1 und 2 dieser Bestimmung gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Sie gelten ebenfalls nicht bei Ansprüchen des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Änderungen oder Ergänzungen des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei eine Übermittlung per Telefax ausreichend ist. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Datenschutz: Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben gem. EU-DSGVO / Datenschutz-Grundverordnung zu verarbeiten (siehe Datenschutzerklärung).

(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtsgültiger Form möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt, falls der Vertrag eine Lücke aufweist.

Holzhäuser Fachhandel e.K.
Sitz: Dornaper Str. 18, 42327 Wuppertal
Stand: 17.07.2024

Copyright © 2023 V-TIME.de EDV-Systemservice GmbH. All rights reserved.